{"id":228,"date":"2020-03-25T13:53:08","date_gmt":"2020-03-25T13:53:08","guid":{"rendered":"http:\/\/albert-schweitzer-schule-oe.de\/?page_id=228"},"modified":"2021-11-04T17:46:25","modified_gmt":"2021-11-04T17:46:25","slug":"satzung-des-foerdervereins","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/albert-schweitzer-schule-oe.de\/?page_id=228","title":{"rendered":"Satzung des F\u00f6rdervereins"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-text-color has-background has-large-font-size has-vivid-red-color has-pale-cyan-blue-background-color\"> Freunde und F\u00f6rderer der Albert-Schweitzer-Schule e.V. <\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"https:\/\/albert-schweitzer-schule-oe.de\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/SATZUNG_2021_04.pdf\">SATZUNG_2021_04<\/a><\/div>\n\n\n\n<p><br><strong> \u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Verein f\u00fchrt den Namen: \u201eFreunde und F\u00f6rderer der Albert-Schweitzer-Schule e.V.\u201c Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Recklinghausen eingetragen.<\/li><li>Sitz des Vereins ist Oer-Erkenschwick.<\/li><li>Das Gesch\u00e4ftsjahr entspricht dem Schuljahr. Es beginnt am 1.8. eines Jahres und endet am 31.7. des n\u00e4chsten Jahres.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Ab-schnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenverordnung.<\/li><li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li><li>Seine T\u00e4tigkeit ist darauf gerichtet,<br> a) die Lehrer*innen der Albert-Schweitzer-Schule bei der Erf\u00fcllung ihrer p\u00e4dagogischen Auf-gaben finanziell zu unterst\u00fctzen, die im Rahmen der Tr\u00e4gerschaft durch die Stadt Oer-Erkenschwick in der Regel nicht geleistet werden k\u00f6nnen, sowie<br> b) die schulische Gemeinschaft zu f\u00f6rdern und zu st\u00e4rken.<br> Im Rahmen seiner Zweckerf\u00fcllung versucht der Verein die nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen zu sch\u00fctzen und die Biodiversit\u00e4t im Ganzen vor Zerst\u00f6rung zu bewahren.<\/li><li>Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:<br> a) die finanzielle Unterst\u00fctzung p\u00e4dagogischer Angebote wie beispielsweise die Zirkusprojekt-woche, theaterp\u00e4dagogische Workshops, Schulplanetarium u.a.,<br> b) die finanzielle Unterst\u00fctzung schulischer Veranstaltungen wie beispielsweise das Schulfest, den Einschulungstag, die Schulanmeldetagen u.\u00e4.,<br> c) die finanzielle Unterst\u00fctzung bei der Anschaffung von Lehr-, Lern- und Spielmaterialien,<br> d) die kollektive finanzielle Unterst\u00fctzung zur Teilnahme an nationalen oder internationalen Sch\u00fclerwettbewerben wie beispielsweise HEUREKA!, K\u00e4nguru der Mathematik u.\u00e4.,<br> e) die finanzielle und organisatorische Unterst\u00fctzung bei Veranstaltungen zur St\u00e4rkung und F\u00f6rderung der schulischen Gemeinschaft wie beispielsweise der Besentag oder der Muffin-tag,<br> f) die finanzielle und\/oder materielle F\u00f6rderung der Fortbildung und Erziehung;<br> g) und \u00e4hnliches<\/li><li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Vereinsmitglieder d\u00fcrfen keine sonstigen Zuwendungen au-\u00dfer dem Ersatz ihrer Auslagen aus den Mitteln des Vereins erhalten.<\/li><li>Politische, konfessionelle und rassistische Ziele und Zwecke d\u00fcrfen innerhalb des Vereins nicht verfolgt werden. Die soziale Integration von Menschen mit Migrationshintergrund soll gef\u00f6rdert werden.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Alle nat\u00fcrlichen und juristischen Personen sowie alle Personenvereinigungen k\u00f6nnen Mitglied des Vereins werden, sofern sie sich bereit erkl\u00e4ren, die Vereinszwecke und \u2013ziele aktiv oder materiell zu unterst\u00fctzen.<\/li><li>Die Mitgliedschaft wird auf schriftlichen Antrag erworben.<\/li><li>Die Mitgliedschaft erlischt<br> a) durch Erl\u00f6schen der als Mitglied aufgenommenen juristischen Person, durch Aufl\u00f6sung der als Mitglied aufgenommenen Personenvereinigung (sofern nicht ein Elternteil die Mitglied-schaft konkludent weiterf\u00fchrt) oder durch Tod der nat\u00fcrlichen Person,<br> b) durch Austritt aus dem Verein, welcher ohne Frist durch Anzeige in Textform an den Vor-stand zu erfolgen hat,<br> c) durch Ausschluss, wenn das Mitglied dem Vereinszweck zuwiderhandelt, den Verein durch sein Verhalten sch\u00e4digt, die Voraussetzungen der Satzung nicht mehr erf\u00fcllt oder trotz Mahnung mit dem Beitrag f\u00fcr 3 Monate im R\u00fcckstand ist. \u00dcber den Ausschluss beschlie\u00dft der Vorstand. Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von vier Wo-chen nach Mitteilung des Ausschlusses Beschwerde eingelegt werden, \u00fcber welche die n\u00e4chste Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zu der auf den Ausschluss folgenden Mit-gliederversammlung ruhen die sonstigen Rechte und Pflichten des Mitglieds.<\/li><li>Bei Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Verein oder bei Vereinsaufl\u00f6sung erfolgt keine R\u00fccker-stattung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen oder eingebrachter Verm\u00f6genswerte.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Zur Erreichung der Zwecke des Vereins sind Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu leisten.<\/li><li>\u00dcber die H\u00f6he und F\u00e4lligkeit der Mitgliedsbeitr\u00e4ge entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Beitrag wird zum F\u00e4lligkeitstermin eingezogen. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein \u00c4nde-rungen der Bankverbindung sowie \u00c4nderungen der Anschrift und\/oder der Emailadresse unver-z\u00fcglich mitzuteilen. Kann der Bankeinzug aus Gr\u00fcnden, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, hat das Mitglied dem Verein den entstandenen finanziellen Schaden (insbesondere R\u00fccklastschriftkosten) zu erstatten. Beitragsr\u00fcckst\u00e4nde f\u00fchren ohne Mahnung zum Zahlungs-verzug.<\/li><li>Eine Aufnahmegeb\u00fchr wird nicht erhoben.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Organe<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind<br> a) die Mitgliederversammlung,<br> b) der Vorstand sowie<br> c) der\/die Kassenpr\u00fcfer*in.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal j\u00e4hrlich durch den Vorstand einzuberufen.<\/li><li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit auf Beschluss des Vorstandes ein-berufen werden. Sofern 25% der Mitglieder eine Solche unter Angabe von Gr\u00fcnden schriftlich beim Vorstand beantragen, ist diese innerhalb von 8 Wochen ab Zugang des Antrages einzuberu-fen.<\/li><li>Die Einladung erfolgt mindestens 14 Kalendertage vor dem f\u00fcr die Mitgliederversammlung be-stimmten Tag durch elektronische Daten\u00fcbertragung oder in Textform jeweils unter Angabe der Tagesordnung.<br>\nVerlangt ein Mitglied eine Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, so ist ein entsprechender schriftlicher Antrag sp\u00e4testens drei Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand einzureichen. \u00dcber die beantragte Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. Vereinsre-gisterrelevante Punkte (Vorstandwahlen, Satzungs\u00e4nderungen) sind von der M\u00f6glichkeit der Er-g\u00e4nzung der Tagesordnung ausgeschlossen.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung wird von dem\/der Vorsitzenden oder bei seiner\/ihrer Verhinderung von dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Durch die Mitgliederversammlung kann (auch nur vor\u00fcbergehend) ein\/e Versammlungsleiter<em>in und\/oder Wahlleiter<\/em>in gew\u00e4hlt werden.<\/li><li>Jede form- und fristgerecht einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Stimm\u00fcbertragungen sind nicht zul\u00e4ssig. Abstim-mungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag kann die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlie\u00dfen, geheim durch Stimmzettel abzustimmen. Jedes auf der Mitgliederver-sammlung erschienene Mitglied hat eine Stimme. Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn er mehr als die H\u00e4lfte der g\u00fcltig abgegebenen Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erh\u00e4lt; Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt (einfache Mehrheit). Das Gleiche gilt auch f\u00fcr Wahlen.<br>\nEine Mehrheit von \u00be der abgegebenen Stimmen ist erforderlich, wenn Gegenstand der Be-schlussfassung die Satzungs\u00e4nderung oder die Aufl\u00f6sung des Vereins ist.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>6. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Vereinsorgan und hat insbesondere folgende Aufgaben: <\/p>\n\n\n\n<p>a)\nFeststellung der form- und fristgerechten Einberufung der\nMitgliederversammlung, <\/p>\n\n\n\n<p>b)\nBeschluss der vorliegenden Tagesordnung, <\/p>\n\n\n\n<p>c)\nWahl eines\/einer Schriftf\u00fchrers*in f\u00fcr die Mitgliederversammlung, <\/p>\n\n\n\n<p>d)\nWahl eines\/einer Versammlungsleiters*in und\/oder eines\/einer Wahlleiters*in <\/p>\n\n\n\n<p>e)\nEntgegennahme des Jahresberichts des Vorstands, <\/p>\n\n\n\n<p>f)\nEntgegennahme des Kassenberichts des\/der Kassenwarts*in, <\/p>\n\n\n\n<p>g)\nEntgegennahme des Berichts der Kassenpr\u00fcfer*innen, <\/p>\n\n\n\n<p>h)\nEntlastung des Vorstands und der Kassenpr\u00fcfer*innen, <\/p>\n\n\n\n<p>i)\nWahl der Vorstandsmitglieder, <\/p>\n\n\n\n<p>j) Wahl des\/der Kassenpr\u00fcfer*in, <\/p>\n\n\n\n<p>7. Die Mitgliederversammlung kann nur \u00fcber die in der beschlossenen Tagesordnung aufgef\u00fchrten Tagesordnungspunkte beschlie\u00dfen. Unter dem Punkt \u201eSonstiges\u201c k\u00f6nnen keine Beschl\u00fcsse gefasst werden. <\/p>\n\n\n\n<p>8. Wird im Falle einer Vorstandswahl kein neuer Vorstand gew\u00e4hlt oder nimmt der gew\u00e4hlte Vor-stand die Wahl nicht an so ist eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung zur neuerlichen Vor-standsfindung innerhalb von 2 Monaten einzuberufen. Der bisherige Vorstand f\u00fchrt in dieser Zeit die Gesch\u00e4fte des Vereins kommissarisch. Wird in dieser au\u00dferordentlichen Mitgliederversamm-lung erneut kein Vorstand gefunden so gilt damit die Aufl\u00f6sung des Vereins als beschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>9. Der\/Die Schriftf\u00fchrer<em>in protokolliert die Ergebnisse und Beschl\u00fcsse unter Angabe des Ortes und der Zeit der Mitgliederversammlung sowie des Abstimmungsergebnisses. Das Protokoll wird vom\/von der Vorsitzenden bzw. vom\/von der Stellvertreter<\/em>in sowie vom\/von der Schriftf\u00fch-rer<em>in\/ bzw. Protokollf\u00fchrer<\/em>in unterschrieben.<\/p>\n\n\n\n<p>10. Nichtmitglieder d\u00fcrfen zur Mitgliederversammlung eingeladen werden und an dieser als G\u00e4ste (ohne Stimmrecht) teilnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li> Der Vorstand des Vereins besteht aus:<br> a) der\/<em>\/dem Vorsitzenden b) der\/<\/em>\/dem stellvertretenden Vorsitzenden<br> c) der\/<em>\/dem Kassenwart<\/em>in<br> Dar\u00fcber hinaus kann der Vorstand einen Teil der Aufgaben auf weitere Funktionstr\u00e4ger<em>innen verteilen (z.B. stellvertretende<\/em>r, Kassenwart<em>in, Schriftf\u00fchrer<\/em>in, Beisitzer<em>in). Der Vorstand bildet mit den weiteren Funktionstr\u00e4gern<\/em>innen den erweiterten Vorstand.<\/li><li> Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von einem Gesch\u00e4ftsjahr einzeln gew\u00e4hlt. S\u00e4mtliche Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amts-zeit bis zur Neuwahl im Amt. Eine mehrmalige Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ende seiner Amtszeit aus, so ist der \u00fcbrige Vorstand befugt, den Posten kommis-sarisch mit einer anderen Person zu besetzen bis die Mitgliederversammlung neu gew\u00e4hlt hat.<\/li><li> Eine en-bloc-Wahl des Vorstands ist unzul\u00e4ssig. <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>4.  Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Der Vorstand f\u00fchrt die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung aus und verwaltet das Vereinsverm\u00f6gen. Er ist Vertreter des Vereins im Sinne des \u00a7 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergericht-lich, und zwar jeweils zwei von ihnen gemeinsam.<br>        Der Vorstand tritt nach Bedarf und durch Einladung durch den\/die Vorsitzenden bzw. dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden zusammen. Beschlussf\u00e4higkeit besteht, wenn die H\u00e4lfte der Vor-standsmitglieder anwesend ist. Beschl\u00fcsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei der Feststellung des Stimmverh\u00e4ltnisses werden nur die abgegebenen Stimmen gez\u00e4hlt; Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen sind nicht zu ber\u00fccksichtigen.<br>        Die Schulleitung bzw. ein\/e Vertreter*in kann mit beratender Stimme an den Sitzungen des Vor-standes teilnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.  Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins \u00fcbertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<br> a) Entscheidung \u00fcber die satzungsgem\u00e4\u00dfe Verwendung der Mittel in Abstimmung mit Vertre-tern<em>innen des Lehrerkollegiums, b) Festlegung der satzungsgem\u00e4\u00dfen Schuljahresaktivit\u00e4ten in Abstimmung mit Vertretern<\/em>in-nen des Lehrerkollegiums,<br> c) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tages-ordnung,<br> d) Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung,<br> e) Vorbereitung des Haushaltsplans, Buchf\u00fchrung und Erstellung des Jahresberichts,<br> f) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern. <\/p>\n\n\n\n<p>6.   Die Vorstandsmitglieder erhalten f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit keine Verg\u00fctung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Kassenpr\u00fcfer\/in<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt mindestens einen und maximal zwei Kassenpr\u00fcfer*innen. Der Vorstand l\u00e4dt nach Ablauf eines Gesch\u00e4ftsjahres und vor Einberufung der ordentlichen Mitglie-derversammlung zur Kassenpr\u00fcfung ein.<\/li><li>Die Kassenpr\u00fcfer<em>innen d\u00fcrfen weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gre-mium angeh\u00f6ren und auch nicht Angestellte des Vereins sein. Sie haben die Buchf\u00fchrung ein-schlie\u00dflich des Jahresabschlusses zu pr\u00fcfen und der ordentlichen Mitgliederversammlung \u00fcber das Ergebnis zu berichten. Die Kassenpr\u00fcfer<\/em>innen haben Zugang zu allen Buchungs- und Rech-nungsunterlagen des Vereins.<\/li><li>Die Wahl der Kassenpr\u00fcfer*innen erfolgt f\u00fcr ein Gesch\u00e4ftsjahr; eine mehrmalige Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung wie oben beschrieben be-schlossen werden. <\/li><li>Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der\/die Vorsitzende und der\/die stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.<br> Das bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall seiner steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke vorhandene Ver-m\u00f6gen f\u00e4llt an die B\u00fcrgerstiftung EmscherLippe-Land, Am Moselbach 9 in 45731 Waltrop mit der Zweckbindung das Verm\u00f6gen f\u00fcr die steuerbeg\u00fcnstigte F\u00f6rderung der Bildung und Erziehung an der Albert-Schweitzer-Schule Oer-Erkenschwick oder bei deren Aufl\u00f6sung f\u00fcr andere Grund-schulen in Oer-Erkenschwick zu verwenden. Im Falle der vorherigen Aufl\u00f6sung der B\u00fcrgerstif-tung EmscherLippe-Land ist eine vergleichbare Einrichtung auszuw\u00e4hlen. Beschl\u00fcsse \u00fcber die k\u00fcnftige Verwendung des Verm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes durchgef\u00fchrt werden.<\/li><li> Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert. <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>Neufassung 17. April 2021<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Freunde und F\u00f6rderer der Albert-Schweitzer-Schule e.V. \u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen: \u201eFreunde und F\u00f6rderer der Albert-Schweitzer-Schule e.V.\u201c Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Recklinghausen eingetragen. Sitz des Vereins ist Oer-Erkenschwick. Das Gesch\u00e4ftsjahr entspricht dem Schuljahr. 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